Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Agentur Hey.ad

Inh. Maximilian Eiden

Dörnbergstraße 27

30161 Hannover

(nachfolgend: „Hey.ad“)

gegenüber Unternehmern, Kaufleuten und Freiberuflern.

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Hey.ad erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Hey.ad mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Hey.ad ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Hey.ad auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von Hey.ad

(1) Hey.ad erbringt individuelle Agenturdienstleistungen für Softwareunternehmen im Bereich des Onlinemarketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Hey.ad dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Hey.ad zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Hey.ad, bleibt der Vergütungsanspruch von Hey.ad unberührt. Hey.ad ist bei andauernd unterlassenen Mitwirkungshandlungen des Kunden zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.

(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc) ausschließlich selbst verantwortlich.

(4) Wir weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass Algorithmen von Suchmaschinen/Werbeplattformen wie LinkedIn geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen. Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung/Branding basieren auf Erfahrungswerten von Hey.ad. Suchmaschinenoptimierung/Branding ist ein langfristiger Vorgang, der stetiger Überwachung bedarf. Im Einzelfall können einzelne Optimierungsmaßnahmen kurzzeitig zu einer Verschlechterung des Suchmaschinenergebnisses einzelner Keywords führen.

(5) In Bezug auf die von Hey.ad zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Hey.ad hinsichtlich der Art und Weise der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) Hey.ad ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(7) Die vereinbarte Vergütungspauschalen von Hey.ad enthalten kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Dieses ist vom Kunden separat und gegebenenfalls direkt an den Drittanbieter zu entrichten.

(8) Sofern im Rahmen von Werbekampagnen Landingpages und (Sub-)Domains für den Kunden zur Verfügung gestellt werden, erfolgt die Überlassung für die Dauer der Vertragslaufzeit, jedoch vorbehaltlich abweichen der Individual Verabredung nicht darüber hinaus.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Hey.ad und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Hey.ad eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für denVertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Zahlungen,Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Hey.ad angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils nettozuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Hey.ad erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern. Die Vergütung der Dienste von Hey.ad ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Hey.ad ist anders lautend. Eine Hey.ad erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Hey.ad nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses wird auf Anforderung von Hey.ad überlassen.

(4) Hey.ad stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Hey.ad zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oderschriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Etwaige darüber hinausgehenden freien Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug /außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Hey.ad beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Hey.ad eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Hey.ad vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Hey.ad sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Hey.ad in Verzug, ist Hey.ad berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Hey.ad wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 7 Erfüllung

(1) Hey.ad wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Hey.ad ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Hey.ad bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Hey.ad innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist Hey.ad gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Hey.ad unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 9 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass Hey.ad überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Hey.ad insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Hey.ad erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrundeliegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Hey.ad für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen,  Zeichnungen, Materialien, Pflichten hefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Hey.ad nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anders lautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Hey.ad über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse anDritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der Hey.ad anderweitig eingeräumt.

§ 12 Haftung

(1) Hey.ad haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacherFahrlässigkeit haftet Hey.ad nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung derVertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist dieHaftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretendenSchadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Hey.ad nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelleVereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Hey.ad. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Hey.ad (derzeit Hannover)

AGB Stand: 27.10.2022 © Vervielfältigung verboten